HINWEISE ZU ELEKTRO-ALTGERÄTEN

I. Elektro-Altgeräte

Unsere Indoorgolf-Anlagen sollen Ihnen möglichst lange viel Freude bereiten. Doch lässt es sich nicht vermeiden, dass elektronische Geräte gelegentlich auch das Ende ihres Lebenszyklus erreichen.

Entsprechend unserer Verantwortung als Hersteller und Vertreiber im Sinne der sog. WEEE-Richtlinie wollen wir Sie über die fachgerechte Entsorgung unserer Produkte informieren, um gemeinsam die Ressourcen unserer Erde schonen zu können. Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise im Interesse Ihrer eigenen Sicherheit und einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten.

Was regelt die WEEE-Richtlinie?

Die EU-Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (kurz „WEEE-Richtlinie“) regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten („Altgeräte“). Die WEEE-Richtlinie verpflichtet alle Inverkehrbringer zur Rücknahme und Entsorgung dieser Waren nach festgelegten ökologischen Standards. Mit unserer Teilnahme an einem lizensierten Sammel- und Verwertungssystem entsprechen wir vollinhaltlich den Anforderungen dieser Richtlinie.

Achten auch Sie auf die richtige Entsorgung – unserer Umwelt zuliebe!

Nicht jeder Abfall kommt in den Hausmüll. Altgeräte gehören nicht in den Hausmüll! Insofern hat eine Sammlung getrennt und die Entsorgung zB. über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu erfolgen. Verbraucher, die Altgeräte nutzen, haben überdies nicht vom Altgerät umschlossene Altbatterien und Akkumulatoren sowie Lampen, die man zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnehmen kann, vom Altgerät vor Abgabe an einer Sammelstelle zu trennen.

Eine fachgerechte Entsorgung optimiert den Verwertungs- und Recyclingfluss und verhindert, dass potenziell gefährliche Stoffe Ihrer Gesundheit und unserer Umwelt schaden.

Woran erkennen Sie, dass ein Gerät getrennt vom Hausmüll zu entsorgen ist?

Das Symbol einer durchgestrichene Abfalltonne weist Verbraucher darauf hin, dass Altgeräte am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom Hausmüll zu entsorgen sind. Dieses Symbol befindet sich auf dem Gerät selbst und/oder in den beiliegenden Begleitinformationen.

Altgeräte gehören fachgerecht entsorgt.



Wo können Sie Altgeräte zurückgeben

  1. Öffentlich-rechtliche Sammelstellen

Um Elektro- und Elektronikgeräte richtig zu entsorgen, können Sie öffentlich-rechtliche Sammelstellen in Ihrer Nähe nutzen.

Die New Golf GmbH als Vertreiber nimmt in Österreich am lizensierten Sammel- und Verwertungssystem der ERA Elektro Recycling Austria GmbH (ERA) teil. Ihnen steht in Österreich ein umfangreiches Netz an kommunalen Sammelstellen für Elektrogeräte und für Batterien sowie regionale ERA-Übernahmestellen zur Verfügung, bei denen Sie Ihre alten (Haushalts-)Elektrogeräte und Batterien unentgeltlich zurückgeben können.

  1. Unentgeltliche Rücknahme von Altgeräten durch Vertreiber/Händler:

Grundsätzlich sind Vertreiber/Händler auf Verlangen des Verbrauchers verpflichtet,
ein Altgerät unentgeltlich zurückzunehmen, wenn der Verbraucher ein neues Gerät mit gleicher Funktion/Bauart kauft. Bei deutlicher Information im Geschäftslokal mit einer Verkaufsfläche von weniger als 150 m2 müssen Geräte nicht zurückgenommen werden. Auch im Versandhandel sind Verbraucher berechtigt, Elektroaltgeräte bei Kauf eines neuen Gerätes bzw. Altbatterien (diese auch unabhängig von einem Neukauf) per Post oder Zustelldienst an Vertreiber/Händler zurückzusenden.

Was ist bei Akkus zu beachten?

Belassen Sie eingebaute Akkus bitte im Gerät und versuchen Sie nicht, diesen auszubauen. Akkus sollten vor der Entsorgung vollständig entladen werden, um einen eventuellen Kurzschluss und damit die Gefahr einer Brandentwicklung zu vermeiden. Weitere Informationen über eine korrekte Entsorgung von Altgeräten erhalten Sie bei Ihrer Kommune/Gemeinde oder Ihrem Abfallentsorgungsdienst.

Hinweis zum Datenschutz

Altgeräte, die zu entsorgen sind, können evtl. sensible personenbezogene Daten enthalten (zB. auf einem Smartphone). Bitte beachten Sie, dass Verbraucher von Altgeräten eigenverantwortlich dafür zu sorgen haben, dass eventuell auf dem Altgeräte gespeicherte personenbezogene Daten zu löschen sind.

Sammel- und Verwertungsquoten

Wir sind gesetzlich angehalten, über den Stand der Erfüllung quantitativer Zielvorgaben (Sammel- und Recyclingquoten) zu informieren. Alle Mitgliedsstaaten sind nach der sogenannten WEEE-Richtlinie verpflichtet, Daten zu Elektro- und Elektronikaltgeräten zu erheben und an die Kommission zu übermitteln. 

Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe!

II. Altbatterien 

Die folgenden Informationen richten sich an Verbraucher, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien (u.a. Akkus) nutzen. Bitte beachten Sie die Hinweise im Interesse Ihrer eigenen Sicherheit und einer umweltgerechten Entsorgung von Altbatterien/Akkus. Denn eine fachgerechte Entsorgung von Batterien schont die Ressourcen unserer Erde.

Achten auch Sie auf die richtige Entsorgung – unserer Umwelt zuliebe!

Verbraucher haben nicht nur Elektro-Altgeräte, sondern auch Altbatterien fachgerecht – und getrennt vom Hausmüll – zu entsorgen. Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll! Verbraucher sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet. Insofern hat eine Sammlung getrennt zu erfolgen, um eine fachgerechte Entsorgung zB. über örtliche Sammel- und Rückgabesysteme gewährleisten zu können.

Eine fachgerechte Entsorgung optimiert den Verwertungs- und Recyclingfluss und verhindert, dass potenziell gefährliche Stoffe (zB. lithiumhaltige Batterien) Ihrer Gesundheit und unserer Umwelt schaden.


Woran erkennen Sie, dass Altbatterien getrennt vom Hausmüll zu entsorgen sind?

Das Symbol einer durchgestrichene Abfalltonne auf den Batterien weist Verbraucher darauf hin, dass Altbatterien getrennt vom Hausmüll zu entsorgen sind. Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber (Hg) oder mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium (Cd) oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei (Pb) enthalten, sind unter dem Abfallonnen-Symbol mit der chemischen Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes gekennzeichnet.


Wo können Sie Altbatterien zurückgeben?

Verbraucher können Altbatterien nach Gebrauch an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort unentgeltlich abgeben. Auch Vertreiber von Batterien sind zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet. Diese Rücknahmeverpflichtung ist allerdings auf Altbatterien solcher Art beschränkt, die Vertreiber als Neubatterien in ihrem Sortiment führen/geführt haben. Im Falle einer Rücknahmeverpflichtung können Verbraucher Altbatterien ausreichend frankiert an den Vertreiber zurücksenden.