1. Für Lieferungen von Waren aus dem Webshop innerhalb unseres Liefergebietes haben Sie folgende Zahlungsarten zur Auswahl:

    Kreditkarte (Visa oder Mastercard):  Wir akzeptieren VISACARD und MASTERCARD. Bitte Karteninhaber, Kartennummer, Ablaufdatum und Kartenprüfnummer korrekt angeben. Ihre Daten werden per SSL-Verschlüsselung gesichert übertragen.

    EPS-Überweisung: Online bezahlen direkt mit Ihrer Bank. Diese Bezahlart setzt auf dem jeweiligen Online-Banking der eps-anbietenden Banken auf (nur für Kunden mit einer Bankverbindung in Österreich möglich).  Es reichen die Login-Daten zum eigenen Bankkonto. Da man direkt zu seinem Online-Banking weitergeleitet wird, sind der Bestellvorgang im Webshop und Bezahlvorgang strikt getrennt.

    PayPal: Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister PayPal. Voraussetzung für eine Zahlung ist ein PayPal Konto.

    Apple Pay/Google Pay: Bei Auswahl dieser Bezahlarten wird die App für Google Pay oder iOS App oder Webseite über Safari für Apple Pay geöffnet und die Überweisung erstellt.

    2.1.2. Bei Auswahl externer Zahlungsanbieter zur Abwicklung der Zahlung (z.B. PayPal) gelten deren AGB. Die verfügbaren Bezahlarten werden jedoch nicht jedem Kunden eingeräumt. Einschränkungen bei der Auswahl der Zahlungsarten ergeben sich infolge der bestellten Produkte, der Bonitätsprüfung oder anderer Gründe. Wir akzeptieren nur die im Rahmen des jeweiligen Bestellwegs (Webshop, E-Mail, Telefon, etc.) Ihnen jeweils genannten bzw. angezeigten Zahlungsarten.

    2.2. Zahlungsbedingungen bei Kauf (DIY-Lösung) oder bei Werklieferung (inkl. Montage) von Indoorgolf-Anlagen, Fälligkeit, Unsicherheitseinrede, Aufrechnung

    2.2.1. Im Rahmen unserer Werklieferung von Golfsimulator-Komplettlösungen (inkl. Montage) sind Zahlungen des Auftraggebers wie folgt vorzunehmen: Anzahlung 50% des Gesamtentgelts bei Vertragsschluss, weitere 40% Anzahlung  vor Lieferung und Montage; die verbleibenden 10% bei Abnahme der Anlage.

    2.2.2. Beim Kauf einer Standard-Golfanlage (DIY) ist die Kaufpreiszahlung vor Lieferung vorzunehmen.

    2.2.3. Die Übergabe etwaiger Sicherheitsdongles oder die Freischaltung von Lizenzen erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang auf unserem Konto. Vor vollständiger Bezahlung kann eine vorläufige Lizenz mit einer Gültigkeit von 14 Tagen gewährt werden, die danach automatisch erlischt. Die dauerhafte Freischaltung der Lizenz erfolgt erst nach Eingang der vollständigen Zahlung.

    2.2.4. Leistungen und Services, die über die im Angebot/Vertrag genannten Leistungen hinausgehen, rechnen wir nach tatsächlichem Aufwand nach vollständig erbrachter Werklieferung und Abnahme ab. Stundensatz: € ….

    2.2.5. Für die Abgeltung etwaiger Nebenkosten, wie Versand, Datenübertragung und Fahrten, die über 15 km um den Kundensitz/Aufstellungsorthinausgehen, berechnen wir – vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen mit dem Kunden – eine Pauschale von 3% der Gesamtbruttovergütung.

    2.2.6. Rechnungen, sofern nicht anders vereinbart, sind grundsätzlich binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist tritt Verzug ein. Mit Eintritt des Verzuges werden Fälligkeitszinsen in Höhe von 9 % (4% bei Verbrauchern) über dem jeweiligen Basiszinssatz fällig. Als Tag der Zahlung gilt das Datum des Geldeingangs bei uns oder der Gutschrift auf unserem Konto. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich mittels Online-Rechnung. Auf Anfrage ist eine Papierrechnung erhältlich.

    2.2.7. Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder bestehen begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden, sind wir – unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte – berechtigt, die Werklieferung einzustellen und Vorauszahlungen oder Sicherheiten für noch ausstehende Leistungen zu verlangen. Bei Nichtleistung innerhalb einer angemessenen Nachfrist können wir – unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte – vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde haftet bei rechtswidrigem wie schuldhaftem Verhalten für alle daraus entstehenden Schäden.

    2.2.8. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur hinsichtlich solcher Gegenansprüche, die nicht bestritten oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann vom Kunden nur ausgeübt werden, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.